Prüf und Wartungsdienst

Rollabschlüsse sind bewegliche Anlagen, die beim Betrieb natürlichem Verschleiß unterliegen. Im Laufe der Zeit kann die Betriebssicherheit verlorengehen.

Die Anlagen müssen deshalb regelmäßig gewartet und überprüft werden.

Die Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand eines Tores, seiner Komponenten und Funktionen (DIN 31051). Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung. Gemäß BG-Regel 232 (ZH1/474) und ArbeitstättenregelASR A1.7 „Türen und Tore“ heißt es (Auszug): Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht und auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

Für private Haushalte ergibt sich die Prüfungspflicht aus der Verkehrssicherungspflicht des Haus- und Garageneigentümers.

Ungeprüfte und nicht gewartete Toranlagen sind erhöht störanfällig, führen zu Ausfällen, sind ein Sicherheitsrisiko und somit kontraproduktiv und ineffizient.

Wir bieten an und führen durch unser geschultes Fachpersonal nach Ihrem Auftrag aus:

  • Übernahme der PRÜFUNG gem. BG 232 UVV und Übernahme der Wartung kraftbetätigter Tor-, Tür- und Fensteranlagen, die wir entsprechend dem Prüfprotokoll des BVT-Verbands Tore durchführen. Danach erhalten Sie, nach Abschluß der Prüfung das Prüfprotokoll für das Prüfbuch und bei einer Prüfung ohne wesentliche Beanstandungen, die fällige Prüfplakette für die Toranlage.
  • Übernahme fachkundiger Wartungsarbeiten an allen Tor-, Gitter-, Rollladen- und Sonnenschutzanlagen. Mit oder ohne Vertrag – Wir freuen uns über Ihren Auftrag!

Wartungsverträge mit der FRIEDRICH STIER GmbH & Co. KG bedeuten:

  • Unterstützung bei Ihren Pflichten als Betreiber einer Anlage zur Überwachung der Durchführung der Prüfinterwalle: Die Terminierung der jährlichen Prüfungen und Wartungen erfolgt nach der Aufnahme Ihrer Anlage in unser Wartungsregister automatisch durch uns.
  • STIER Wartungen dienen der Überprüfung des Ist-Zustands der Anlagen und ihrer Funktionen (DIN 31051) und ihrer werterhaltenden Instandhaltung.
  • Kleinere Mängel werden im Rahmen der Wartung sofort erledigt. Erforderliche Reparaturen festgestellter größerer Defekte können wir in der Regel nach Rücksprache mit Ihnen gegen zusätzliche, gesonderte Berechnung des Material- und Zeitaufwandes schnellstens durchführen.